Die EU-Pläne
Angriffe auf traditionelle Naturprodukte
Schon seit Jahren gibt es Bestrebungen innerhalb der EU, die Herstellung und Vermarktung von Naturkosmetik durch gesetzliche Bestimmungen und Einschränkungen und das Verbot von seit Jahrtausenden verwendeten Kräutern mehr und mehr unmöglich zu machen.
Eine daraus resultierende Bestimmung (Änderung der Kosmetikverordnung 2005) ist am 09.03.2005 in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass 26 verschiedene, sogenannte "allergene Duftstoffe" die in natürlichen ätherischen Ölen, wie Zitronen-, Orangen-, Mandarinen-, Lavendel-, Geranien-, Nelkenöl usw. vorkommen, gesondert in ihrer chemischen Bezeichnung deklariert werden müssen! Beim umweltbewussten Konsumenten wird so der Eindruck von "viel Chemie im Naturprodukt" erweckt. Für tausende synthetische Geruchstoffe mit denen man noch keine Langzeiterfahrungen besitzt, gilt diese Bestimmung übrigens nicht.
Deckmantel Konsumentenschutz: Im Österreichischen Parlament wurden diese zweifelhaften, naturdiskriminierenden Gesetze unter dem irrigen Deckmantel "Konsumentenschutz" zur Abstimmung eingebracht und von allen Parteifraktionen teilweise in Unkenntnis ihrer weitreichenden Folgen einstimmig beschlossen.
Die EU-Verordnung "REACH" fordert die Neuzulassung sämtlicher chemischer Substanzen sowie Naturstoffe --> Folgen: Unmengen an TIERVERSUCHEN, das Verschwinden zahlreicher Roh- und Naturstoffe vom Markt, eine generelle Rohstoff-Verteuerung und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Auch Naturstoffe fallen unter diese Auflagen, was katastrophale Folgen für
Kosmetik und vor allem für Naturkosmetik-Erzeuger hat.
Die Auswirkungen betreffen vor allem die Kleinerzeuger und das Kleingewerbe.
Denn die dabei vorgeschriebenen Zulassungsverfahren erfordern laut BDIH einen
Kostenaufwand von hunderten bis tausenden Euro pro Einzel-Substanz - oder Stoff,
je nach Umfang des bereits vorliegenden zulassungsrelevanten Datenmaterials.
Dies bedeutet, dass nur Absatz-intensive Stoffe von entsprechend finanzkräftigen
Unternehmen zur Zulassung eingereicht werden können, während andere
ohne Zulassung bleiben werden.
Abertausende Tierversuche müssen dann neben in vitro-Methoden zwingend
durchgeführt werden!!!
Der BDIH schätzt, dass damit mehr als 40% der in der chemischen, kosmetischen und in Industriezweigen derzeit verwendeten Substanzen und Stoffe vom Markt verschwinden werden.
Angeblich hat die starke Lobby der Chemiekonzerne einige Änderungen zu
ihren Gunsten herbeiführen können. Sobald wir Näheres wissen,
werden wir es an dieser Stelle berichten.
EU-Totalverbot wichtiger heimischer Kräuter droht
Der Druck der Lobbyisten auf die Naturkosmetik wird immer massiver.
So hat der CIR (Cosmetic Ingredients Review), eine Institution der US-Kosmetik-Industrie die Verwendung von seit Menschengedenken verwendeten Kräutern wie Ringelblume, Arnika, Schafgarbe und Johanniskraut als problematisch bezeichnet, deren Eignung für die Kosmetik angezweifelt und von der EU entsprechendes Handeln gefordert.
Auch das im Orient schon seit Jahrtausenden zur Haarpflege und Körperbemalung verwendete Henna und der schon im Altertum wichtige Naturfarbstoff Indigo sollen ebenso wie Safran, Esche, Faulbaum, Lanolin und sogar Walnuss nicht mehr in der Kosmetik verwendet werden dürfen, wenn bis Jahresende 2005 nicht entsprechende, kostspielige Gegengutachten vorgelegt werden.
Desgleichen bereitet man in Brüssel ein Einsatzverbot von Soja und Rotklee in der Kosmetik vor. Ebenfalls von einem Verbot in der Kosmetik bedroht sind einige der wichtigsten ätherischen Öle wie Rosenöl, Pimentöl, Basilikumöl, Lorbeeröl, Liebstöckelöl, Estragonöl oder Citronellaöl. Begründet wird dies mit deren Gehalt am natürlichen Duftstoff Methyleugenol, den die EU-Kommission im Visier hat. Ein derartiges Verbot wichtigster natürlicher Duftöle würde jedenfalls mehr Freiraum für synthetische Duftstoffe schaffen.
Das geplante EU-Totalverbot des wertvollen und in Kosmetik und Aromatherapie vielseitig verwendeten Teebaumöls konnte -aufgrund zahlreicher Proteste- vorerst bis Juni 2006 aufgeschoben werden.
FALLS SIE ERFAHRUNG MIT TEEBAUMÖL HABEN, BETEILIGEN SIE SICH
BITTE AN DER BEFRAGUNGSLISTE
TEEBAUMÖL. Cropwatch, London und die Natural Oils Research
Association-N.O.R.A.-International, München haben vorliegenden Fragebogen
ausgearbeitet.
Es soll versucht werden, mit dieser Befragung Beweismaterial zu liefern
für die Verhinderung des Verbotes von Teebaumöl. Bitte füllen
Sie den Fragebogen möglichst genau und vollständig aus, speichern
und senden ihn als Anhang an die folgende e-mail-Adresse : prof.wabner@nora-international.de.
Detailierte GESAMTÜBERSICHT
über die wichtigsten, derzeit geplanten EU-Verbote und Reglementierungen
von Naturstoffen
Kosmetik-Kleinerzeuger besonders bedroht
Die neuen gesetzlichen Einschränkungen und Hürden sind vor allem für die eher auf Naturkosmetik eingestellten Kosmetik-Kleinerzeuger besonders existenzgefährdend. Nun spricht man noch dazu von einer Verschärfung der seit einigen Jahren bestehenden, kostspieligen Verpflichtung zur Erstellung einer Sicherheitsbewertung für jedes Kosmetikprodukt. Und zwar wird die zusätzliche Vorlage von dermatologischen Gutachten erwogen. Eine Auflage, die viele der noch übrig gebliebenen Kleinkosmetikerzeuger auf welche nun ohnedies verpflichtend die umfangreichen Auflagen der GMP ("Good Manufacturing Practice") zukommen, finanziell überfordern wird.
Die Hintergründe: Dass es sich bei diesem Vorgehen nicht wie vorgegeben lediglich um den Schutz von Konsumenten handeln kann, ist bei konkreter Betrachtung leicht ersichtlich. Vielmehr geht es wahrscheinlich um die nicht uninteressanten Naturkosmetik-Marktanteile, über welche die Konzerne gerne allein verfügen möchten.
Von den betroffenen Kosmetik-Herstellern und Händlern werden diese Entwicklungen mit berechtigter Sorge wahrgenommen. Aber weder von der Regierungsseite Österreichs noch von Seiten der Wirtschaftskammer wurden bis jetzt wirksame Gegenmaßnahmen gesetzt.
Nur der BDIH, der auf fundierter, juristisch-wissenschaftlicher Basis sowohl bestehende als auch geplante Gesetze gegen den Einsatz von Naturstoffen anficht, stellt sich damit auf die Seite von Natur, Konsumenten und Naturkosmetikherstellern. Daher ist uns die Zusammenarbeit der Initiative Ringelblume mit dem BDIH besonders wichtig.
Wir hoffen so gemeinsam einen Beitrag dazu leisten zu können, dass unser Körper auch in Zukunft die Pflege mit Kräutern und Ölen wie die Natur sie uns gibt genießen kann!